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Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Erleichterung der internationalen Personenstandsführung. Ob ein solches Zeugnis zur Eheschließung im Ausland erforderlich ist, bestimmt das jeweilige ausländische Recht.
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In einigen Ländern ist der/die deutsche Verlobte verpflichtet, beim ausländischen Standesbeamten einen vom Deutschen Konsulat in diesem Staat ausgestellten Nachweis des Familienstandes vorzulegen. In diesen Fällen ist das Ehefähigkeitszeugnis nicht für den ausländischen Standesbeamten zu beschaffen, sondern es dient zur Vorlage beim Deutschen Konsulat im Eheschließungsstaat als Grundlage für die Ausstellung der Familienstandsbescheinigung.
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, die ein Ehefähigkeitszeugnis nicht erteilen, bedürfen zur Eheschließung stets der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes. Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Quelle: Bundesland Niedersachsen
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes der deutschen Partnerin oder des Partners zuständig. Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte dort.
Quelle: Bundesland Niedersachsen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Quelle: Bundesland Niedersachsen
Die Ausstellung oder die Ablehnung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses kosten 40,00 Euro. Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif-Nr. 105 der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).
Quelle: Bundesland Niedersachsen
Quelle: Bundesland Niedersachsen