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Schulangelegenheiten - Vermietung von Räumlichkeiten für schulfremde Zwecke

Leistungsbeschreibung

Räume von Grundschulen und die dazu gehörenden Plätze können auf besonderen Antrag auch für schulfremde Zwecke überlassen werden, wenn dadurch die Bedürfnisse der Schule nicht beeinträchtigt werden.

Quelle: Stadt Rinteln

Rechtsgrundlage

Amt 40 - Amt für Schulen, Sport, Stadtmarketing und Tourismus

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
        Do. 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Zuständig

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