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Erziehungsgeld

Leistungsbeschreibung

Ziel des am 01.01.1986 in Kraft getretenen und inzwischen mehrfach geänderten Bundeserziehungsgeldgesetzes ist es, durch Gewährung von Erziehungsgeld und Elternzeit die Betreuung und Erziehung des Kindes in der ersten Lebensphase zu fördern.

Mütter oder Väter bekommen auf Antrag in den ersten 24 Lebensmonaten ihres Kindes ein Erziehungsgeld bis zu 300,00 € monatlich, wenn ihr Einkommen bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigt. Aufgrund des neuen Bundeserziehungsgeldgesetzes ab 01.01.2001 besteht auch die Möglichkeit des budgetierten Erziehungsgeldes , d. h. wer den Erziehungsgeldanspruch auf ein Jahr beschränkt, erhält ein höheres Erziehungsgeld bis zu monatlich 450,00 €.

Für angenommene Kinder und Kinder in Adoptionspflege kann ebenfalls Erziehungsgeld in Anspruch genommen werden. Es wird grundsätzlich für 24 Monate gewährt, beginnend mit dem Zeitpunkt der Inobhutnahme und nur innerhalb der Rahmenfrist bis zum Ende des 8. Lebensjahres.

Elternzeit
Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten.
Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter oder Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also auch bei befristeten Verträgen, bei Teilzeitarbeitsverträgen und bei geringfügigen Beschäftigungen.
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu 12 Monaten der maximal dreijährigen Elternzeit auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden.
Gleiches gilt bei angenommenen Kindern und Kindern in Adoptionspflege.

Quelle: Stadt Rinteln

Amt 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

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