Leistungsbeschreibung
Elterngeld bekommen Mütter und Väter, deren Kinder ab dem 01. Januar 2007 geboren werden. Es ersetzt 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoein-kommens, maximal 1800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld, das Eltern erhalten, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, beträgt 300 Euro.
Eltern mit kleinen Einkommen und Eltern von Geschwisterkindern, die in enger Folge geboren werden, werden besonders berücksichtigt.
Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld.
Sie haben Anspruch auf zwei zusätzliche Monate Elterngeld, wenn der jeweils andere Elternteil zugunsten der Kindererziehung die Erwerbstätigkeit einschränkt.
Elterngeld wird im Laufe des Monats gezahlt, für den es bestimmt ist.
Auf Antrag kann der Monatsbetrag halbiert und so der Auszahlungszeitraum von 12 auf 24 Monate ausgedehnt werden.
Eine Verlängerung der beitragsfreien Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken-versicherung ist damit aber nicht verbunden. Monate, für die wegen der Anrechnung vergleichbarer Leistungen kein Elterngeld gezahlt wird, führen nicht zu einer Verlängerung des Auszahlungszeitraumes.
Quelle: Stadt Rinteln
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Klosterstraße 19
31737 Rinteln
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Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr