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Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Haben sich die Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist (üblicherweise eines Monats) nicht gemeldet, gilt das Tier als herrenlos und wird zur weiteren Versorgung der betreuenden Stelle (wie dem Tierheim) überlassen.
Quelle: Bundesland Niedersachsen
Quelle: Stadt Rinteln
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 01.12.2010
Quelle: Bundesland Niedersachsen
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Quelle: Bundesland Niedersachsen
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an das
Tierheim Bückeburg
Hasengarten 6
31675 Bückeburg
Tel. 05722/5220
Fundsachen, die weder vom Eigentümer noch vom Finder abgeholt werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden. Der Versteigerungstermin und eine Liste der zu versteigernden Gegenstände wird vorher bekannt gegeben.
Die Versteigerungen finden in der Regel halbjährlich statt.
Quelle: Stadt Rinteln
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Quelle: Bundesland Niedersachsen
Wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie sich natürlich auch an uns wenden. Hierbei bedenken Sie bitte, dass wir eine möglichst genaue Beschreibung Ihres verlorenen Gegenstandes benötigen (z.B. beim Fahrrad: Farbe, Marke, ggf. Fahrgestellnummer).
Quelle: Stadt Rinteln
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Quelle: Bundesland Niedersachsen
Sollten wir Ihr verlorenes Eigentum haben, können Sie dieses
gegen Zahlung einer wertabhängigen Gebühr (mindestens 4,10 €) hier
abholen. Diese Gebühr wird auch bei dem Erwerb von Fundsachen durch
den Finder fällig.
Falls erforderlich erstellen wir Ihnen auch eine Bescheinigung
darüber, dass Ihr verlorener Gegenstand nicht hier abgegeben wurde
(Negativbescheinigung, Gebühr 4,10 €).
Quelle: Stadt Rinteln
Quelle: Bundesland Niedersachsen