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Makler

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über
a)     Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume
b)     Darlehn,
c)      den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft ,
vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will;
d)     Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden will (Bauträger),
e)     als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will (Baubetreuer),
bedarf der Erlaubnis gemäß § 34 c Gewerbeordnung.
 

Quelle: Stadt Rinteln

Was sollte ich noch wissen?

Die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers für die Ausübung der Maklertätigkeit wird im Erlaubnisverfahren überprüft. 
 
Je nach beabsichtigter Tätigkeit sind mehrere Teilerlaubnisse zu beantragen.
 
Bei Ausübung der Tätigkeit sind die Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung zu beachten.

Quelle: Stadt Rinteln

Erforderliche Unterlagen

-          Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister des/ der
Antragsteller/s mit der Belegart "0", zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde -  Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro
-          Steuerliche Bescheinigung des Wohnortfinanzamtes
-          Auskunft über Eintrag gem. § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung
(stellt das zuständige Insolvenzgericht aus – für Rinteln: Amtsgericht Bückeburg)
Auskunft über Eintrag gem. § 915 Zivilprozessordnung im Schuldnerverzeichnis (für Rinteln: Amtsgericht Rinteln)

Quelle: Stadt Rinteln

Kosten

340 € pro Teilerlaubnis a-e

Quelle: Stadt Rinteln

Amt 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

Formulare

  • Maklererlaubnis - Antrag auf Erteilung

    Antrag auf Erteilung / Erweiterung einer Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung

    Quelle: Stadt Rinteln

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