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Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren gesperrter Bereiche (Fußgängerzone Marktplatz), Halten im eingeschränkten Haltverbot, Aufstellung von Schuttcontainern etc..
Quelle: Stadt Rinteln
Erforderlich ist die Angabe des amtl. Kennzeichens des jeweiligen Kraftfahrzeuges und bei der Aufstellung von Schuttcontainern die Angabe des Namens und der Anschrift der aufstellenden Firma.
Quelle: Stadt Rinteln
Gebühren gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr je nach Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung zwischen 10,00 € und 100,00 €.
Quelle: Stadt Rinteln
Quelle: Stadt Rinteln
Quelle: Stadt Rinteln