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Spielhallen

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben will, die ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c (1) Satz 1 oder § 33d (1) Satz 1 Gewerbeordnung oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielgeräten dient, bedarf der Erlaubnis gemäß § 33i Gewerbeordnung.

Quelle: Stadt Rinteln

Was sollte ich noch wissen?

Neben der Zuverlässigkeit des künftigen Betreibers sind auch Lage und Beschaffenheit der Räume auf ihre Geeignetheit zu prüfen.
 
Spielhallen bedürfen neben der gewerberechtlichen Erlaubnis auch einer baurechtlichen Genehmigung.

Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Spielhallen ist verboten.
 
Aus Gründen des Jugendschutze kann für den Betrieb eines Internetcafes, in dem Computer gegen Entgelt neben Internet-Recherchen und Kommunikation auch zum Spielen genutzt werden können, eine Erlaubnis gemäß § 33i Gewerbeordnung erforderlich sein. Derartige multifunktionale Geräte können im Sinne der Gewerbeordnung Unterhaltungsspiele ohne Gewinnmöglichkeiten sein.
 
Zusätzlich zur Erlaubnis gem. § 33i GewO ist eine Bescheinigung über die Geeignetheit der Räume gemäß § 33c Abs. 3 GewO zu beantragen.

Quelle: Stadt Rinteln

Erforderliche Unterlagen

-                     Formloser Antrag
-                     Führungszeugnis der Belegart „O“ für Behörden und
-                     Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart „O“, beides erhältlich bei der Gemeinde – Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro
-                     Steuerbescheinigung des Finanzamtes
- -        maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Spielhalle 1:50 oder 1:100 
in 2-facher Ausfertigung
-           Nutzflächenberechnung der Spielhalle
-           Vorlage der Aufstellererlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO

Quelle: Stadt Rinteln

Kosten

innerhalb des Gebührenrahmens 380-3.840 € in Abhängigkeit von der Größe der Spielhalle

Quelle: Stadt Rinteln

Amt 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

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