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Bewachungsgewerbe

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum einer fremden Person ausüben will – z.B.  in den Bereichen Personen-, Objektschutz, Zugangskontrolle, Wach- und Schließdienst, Geld- und Werttransport, selbstständiger Kaufhausdetektiv  - benötigt vor der Aufnahme der Tätigkeit die Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung.
 
Für die Bewachungserlaubnis müssen die angehenden Unternehmer ihre Zuverlässigkeit, die erforderlichen finanziellen Mittel sowie bestimmte Fachqualifikationen nachweisen. Später sind umfangreiche Pflichten zu beachten, insbesondere auch bei der Beschäftigung von Personal.

Quelle: Stadt Rinteln

Was sollte ich noch wissen?

Für Tätigkeiten in besonderen Konfliktbereichen darf nur Personal eingesetzt werden, welches die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat (Bewachung im Einlassbereich Diskotheken, Schutz vor Ladendieben, Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum).
 
Die Beschäftigten des Unternehmens sind vor der Beschäftigung der Behörde zu melden, für die Beschäftigten wird durch die Behörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister angefordert.
 
Die Beschäftigung von Bewachungspersonal kann durch die Behörde untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person für ihre Tätigkeit die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.

Quelle: Stadt Rinteln

Erforderliche Unterlagen

-        schriftlicher Antrag (Formular liegt hier aus)
-        unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister gemäß § 41 Abs, 1 Nr. 9 BZRG und
-        Auszug aus dem Gewerbezentralregister des/ der Antragsteller/s mit der Belegart "0", beides zu beantragen beim Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro der Wohnsitzgemeinde
-        steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
-        Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten: es müssen mind. für die ersten sechs Monate des Betriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden,  insbesondere für Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen;
-        Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer über die  zur Ausübung des Bewachungsgewerbes erforderlichen Vorschriften
-        Versicherungsnachweis über die Gewährleistung des Versicherungsschutzes
im Umfang des § 6 der Bewachungsverordnung
-        Bescheinigung, dass kein Eintrag in der Schuldnerkartei besteht (bei Wohnsitz Rinteln: beim Amtsgericht Rinteln anzufordern)
-        Sofern der Erlaubnisinhaber selbst Tätigkeiten wie Kontrollgängen im öffentlichen Raum, Schutz vor Ladendieben oder Bewachungen im Einlassbereich von Diskotheken ausüben will, auch Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer
 

Quelle: Stadt Rinteln

Kosten

 

1.000 € - 1.410 €

Quelle: Stadt Rinteln

Amt 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

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