Zur Checkliste hinzufügen | Checkliste anzeigen | Checkliste löschen

Eheschließung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden. Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.

Zu beachten gilt:

  • Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden.
  • Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen.

Voraussetzungen:
Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen bei der zuständigen Stelle verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Spezielle(r) Hinweis(e) für Einheitsgemeinde Rinteln

Standesamtliche Trauungen finden montags bis freitag und eventuell samstags grundsätzlich vormittags, statt, samstags gegen eine zusätzliche Gebühr.
Termine nach Vereinbarung.

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Spezielle(r) Hinweis(e) für Einheitsgemeinde Rinteln

Standesamtliche Trauungen finden montags bis freitag und eventuell samstags grundsätzlich vormittags, statt, samstags gegen eine zusätzliche Gebühr.
Termine nach Vereinbarung.

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Spezielle(r) Hinweis(e) für Einheitsgemeinde Rinteln

Standesamtliche Trauungen finden montags bis freitag und eventuell samstags grundsätzlich vormittags, statt, samstags gegen eine zusätzliche Gebühr.
Termine nach Vereinbarung.

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Standesamtliche Trauungen finden montags bis freitag und eventuell samstags grundsätzlich vormittags, statt, samstags gegen eine zusätzliche Gebühr.
Termine nach Vereinbarung.

Quelle: Stadt Rinteln

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle(r) Hinweis(e) für Einheitsgemeinde Rinteln

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Spezielle(r) Hinweis(e) für Einheitsgemeinde Rinteln

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Spezielle(r) Hinweis(e) für Einheitsgemeinde Rinteln

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Erforderliche Unterlagen

Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch bei der zuständigen Stelle. Insbesondere wenn einer oder beide Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollten Sie möglichst frühzeitig nachfragen, was Sie beachten müssen.

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Kosten

Spezielle(r) Hinweis(e) für Einheitsgemeinde Rinteln

Prüfung der Ehefähigkeit 40,00bis 80,00Euro, eine Eheurkunde 10,00 Euro

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Spezielle(r) Hinweis(e) für Einheitsgemeinde Rinteln

Prüfung der Ehefähigkeit 40,00bis 80,00Euro, eine Eheurkunde 10,00 Euro

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Spezielle(r) Hinweis(e) für Einheitsgemeinde Rinteln

Prüfung der Ehefähigkeit 40,00bis 80,00Euro, eine Eheurkunde 10,00 Euro

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Prüfung der Ehefähigkeit 40,00bis 80,00Euro, eine Eheurkunde 10,00 Euro

Quelle: Stadt Rinteln

Rechtsgrundlage

  • Quelle: Bundesland Niedersachsen

Themenbezogener Link

Standesamt (Personenstandswesen)

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Marktplatz 7
31737 Rinteln

Montag, Dienstag und Mittwoch 09.00 Uhr - 12.30 Uhr
und 14.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.30 Uhr
und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 12.30 Uhr


Zuständig

Formulare

top