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Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren

Leistungsbeschreibung

Beschreibung

Zum 80., 85., 90., 95., 100. Geburtstag und zu jedem Geburtstag ab 100 Jahre werden mit Hauptwohnsitz in der Stadt Rinteln gemeldete Frauen und Männer durch die Stadt Rinteln und das Land Niedersachsen besonders geehrt.
Ebenso werden Ehepaare geehrt, die ein besonders hohes Ehejubiläum begehen können, und zwar bei
·        50 Jahren - Goldene Hochzeit
·        60 Jahren - Diamantene Hochzeit
·        65 Jahren - Eiserne Hochzeit
·        70 Jahren - Kupferne Hochzeit
·        75 Jahren - Gnadenhochzeit
sowie bei jedem Hochzeitstag ab 75 Jahre.
 
Die Stadt Rinteln fragt schriftlich bei den Jubilaren an, ob sie
-         mit der Ehrung durch den Ortsbürgermeister oder seines Vertreters bzw. seiner Vertreterin und
-         mit der Veröffentlichung des Ereignisses in der örtlichen Presse unter der Rubrik
"Wir gratulieren"
einverstanden sind.
 
Wer keine Ehrung bzw. Veröffentlichung wünscht, teilt dies der zuständigen Mitarbeiterin mit. Die Mitteilungen können auch durch einen Angehörigen erfolgen. Ansonsten geht die Stadt Rinteln von einem Einverständnis zur Ehrung und Veröffentlichung aus.
 
Die individuellen Wünsche der Jubilare zur Durchführung ihrer Ehrung werden berücksichtigt. Die Vertreter der Stadt, Sparkasse und Kirchengemeinde sowie die örtliche Presse erhalten monatlich eine Übersicht über die zu ehrenden Alters- und Ehejubilare.

Quelle: Stadt Rinteln

Bemerkungen

Falls Ehrungen für außerhalb der Stadt Rinteln geschlossene Ehen gewünscht werden, müssen diese der Stadtverwaltung gemeldet und durch Vorlage der Heiratsurkunde nachgewiesen werden.
(Vorlage der Heiratsurkunde im Bürgerbüro bzw. bei der zuständigen Sachbearbeiterin)

Quelle: Stadt Rinteln

Kosten

keine

Quelle: Stadt Rinteln

Amt 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

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