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Schornsteinfegerangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Annahme von Beschwerden über Geruchs- und Qualmbelästigung durch Feuerungsanlagen.
Durchsetzung von verweigerten Kehrungen und Messungen.
Einzug nicht gezahlter Schornsteinfegergebühren.

Quelle: Stadt Rinteln

Kosten

Erlaß eines Leistungsbescheides zur Beitreibung rückständiger Gebühren und Auslagen des Bezirksschornsteinfegermeisters 50,00 €

Durchsetzung einer verweigerten Kehrung oder Überprüfung gem. § 1 ABs. 3 Schornsteinfegergesetz 80,00 €

Quelle: Stadt Rinteln

Amt 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

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