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Annahme von Beschwerden über Geruchs- und Qualmbelästigung durch Feuerungsanlagen.
Durchsetzung von verweigerten Kehrungen und Messungen.
Einzug nicht gezahlter Schornsteinfegergebühren.
Quelle: Stadt Rinteln
Erlaß eines Leistungsbescheides zur Beitreibung rückständiger
Gebühren und Auslagen des Bezirksschornsteinfegermeisters 50,00
€
Durchsetzung einer verweigerten Kehrung oder Überprüfung gem. § 1
ABs. 3 Schornsteinfegergesetz 80,00 €
Quelle: Stadt Rinteln