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Erteilung von Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnissen incl. Ausfertigung des Fahrlehrerscheins sowie Eintragung von Änderungen im Beschäftigungsverhältnis etc..
Quelle: Stadt Rinteln
Vorzulegen sind die gem. §§ 3 und 12 Fahrlehrergesetz geforderten Unterlagen bzw. bei Eintragung von Änderungen der Fahrlehrerschein.
Quelle: Stadt Rinteln
Gebühren gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr je nach vorzunehmender Amtshandlung zwischen 5,00 € und 100,00 €.
Quelle: Stadt Rinteln