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Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Anwohner im Altstadtbereich, von Service- und Montagefahrzeugen und von Schwerbehinderten incl. Ausfertigung der entsprechenden Parkausweise.
Quelle: Stadt Rinteln
Erforderlich ist die Angabe der jeweiligen amtlichen Kennzeichen für Anwohnerparkausweise und Service- und Montagefahrzeuge. Bei Schwerbehinderten ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den eingetragenen Merkmalen „aG“ oder „Bl“ sowie eines Passbildes erforderlich.
Quelle: Stadt Rinteln
Gebühren gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 30,00 € für Anwohnerparkausweise (jährlich), 10,00 € für Parkausweise für Service- und Montagefahrzeuge (halbjährlich). Für Schwerbehinderte gebührenfrei.
Quelle: Stadt Rinteln
Quelle: Stadt Rinteln