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Annahme der Beschwerden. Entscheidung über Rücknahme von Verwarngeldern aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs.
Quelle: Stadt Rinteln
Klosterstraße 1931737 Rinteln
Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr Do. 14.00 - 17.00 Uhr
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