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Erteilung von Erlaubnissen gem. § 29 Abs. 3 StVO bzw. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.
Quelle: Stadt Rinteln
Erforderlich ist die Vorlage einer gültigen Ausnahmegenehmigung gem. § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung.
Quelle: Stadt Rinteln
Gebühren je nach Geltungsdauer der Erlaubnis/Genehmigung bzw. Strecke des Transportes 25,00 € bis 150,00 €.
Quelle: Stadt Rinteln