Zur Checkliste hinzufügen | Checkliste anzeigen | Checkliste löschen

Gaststättenerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer gewerblich Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf gem. § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz der Erlaubnis.

Zum 01.07.2005 ist eine Änderung des Gaststättengesetzes in Kraft getreten. Demnach bedarf gem. § 2 Abs. 2 Gaststättengesetz nicht der Erlaubnis, wer

1. alkoholfreie Getränke,

2. unentgeltliche Kostproben,

3. zubereitete Speisen oder

4. in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.

Quelle: Stadt Rinteln

Bemerkungen

Überprüfung:

Aufgrund des Antrages wird der Betrieb von verschiedenen Dienststellen überprüft (Brandschutzprüfer, Lebensmittelkontrolleur, Bauamt, Ordnungsamt). Erst nach Abschluss der Überprüfungen kann endgültig über den Antrag entschieden werden.

Gebühren:

Die Verwaltungsgebühr für die endgültige Erlaubnis ist auf Anforderung als Vorschuss zu zahlen.

Ordnungswidrigkeiten:

Ordnungswidrig handelt unter anderem, wer vorsätzlich oder fahrlässig

- ohne die erforderliche Erlaubnis Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht,
- Auflagen nicht erfüllt,
- die Sperrzeitbestimmungen nicht beachtet,
- den Zutritt zu den für den Betrieb benutzten Grundstücken oder Räumen nicht gestattet.

Gewerbeanmeldung:

Gemäß § 14 der Gewerbeordnung muss der Beginn des Gewerbes bei der Stadt Rinteln, Ordnungsamt, angezeigt werden. Der bisherige Betreiber muss den Betrieb abmelden.

Teilnahmebescheinigung gem. § 43 IfSG:

Wer mit der Zubereitung von Speisen und Getränken beschäftigt wird, muss die Teilnahme an einem Lehrgang bei dem Gesundheitsamt nachweisen. Der Arbeitgeber hat die Lehrgangsbestätigung in der Betriebsstätte verfügbar zu halten.

Sperrzeit:

Die Sperrzeit wird durch die Nds. Sperrzeitverordnung geregelt. Danach beginnt die Sperrzeit um 2.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. In den Nächten zum Samstag und Sonntag beginnt die Sperrzeit um 3.00 Uhr. Die Vorschriften des Nds. Feiertagsschutzgesetzes sind zu beachten.

Nähere Auskünfte erteilt die Stadt Rinteln, Ordnungsamt, Klosterstr. 19, 31737 Rinteln, Tel. 05751/403-178.

Quelle: Stadt Rinteln

Erforderliche Unterlagen

Als erstes sollten Sie den Antrag und die Grundrisszeichnungen für die Gaststättenerlaubnis ausfüllen und einreichen, da erst nach Eingang dieser Unterlagen mit der Bearbeitung begonnen werden kann.

Ferner benötigen Sie:

- jeweils ein Führungszeugnis für den Antragsteller und den Ehegatten Belegart "0", zu beantragen bei der Wohnortgemeinde, hierbei ist anzugeben:

Empfänger Stadt Rinteln, Ordnungsamt, Klosterstr. 19, 31737 Rinteln und
Verwendungszweck Gaststättenerlaubnis – Az.: 32 52 02 -;

- jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller und den Ehegatten, zu beantragen bei der Wohnortgemeinde (s.o.)

- einen Unterrichtungsnachweis gem. § 4 Abs. 1 Ziff. 4 GastG, zu beantragen bei der Industrie- und Handelskammer Hannover-Hildesheim, Schiffgraben 49, 30175 Hannover. Anmeldungen nimmt auch die Nebenstelle in Bahnhofstr. 31, 31655 Stadthagen, entgegen. Durch die Unterrichtung wird nachgewiesen, dass Sie über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse erworben haben und mit ihnen als vertraut gelten. Zum Abschluss des Unterrichtungsverfahrens erhalten Sie den Nachweis in doppelter Ausfertigung. Das Duplikat ist für die Stadt Rinteln bestimmt;

- maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen der Räume, die in die Erlaubnis einbezogen werden sollen (z.B. Gasträume, Clubräume, Saal, Küche, Bierkeller, Toiletten, Personaltoiletten, Lagerräume usw.). Die Räume sind ihrer Zweckbestimmung entsprechend zu kennzeichnen;

- Teilnahmebescheinigung über eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 Infektionsschutzgesetz);

- Pachtvertrag über die Räumlichkeiten und Freiflächen;

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, zu beantragen beim zuständigen Wohnortfinanzamt.

Quelle: Stadt Rinteln

Kosten

Für die Erlaubnis zum Betrieb

  • eines Schankraumes bis 100 m²  380,- €  je weitere 50 m² 78,- €
  • einer Küche bis 8 m² (Imbissküche) 110,- € über 8 m² 230,- €
  • einer Freifläche bis 50 m²  250,- € je weitere 50 m² 125,- €
  • einer Bar (Zuschlag bei erstmaliger Eröffnung) 1.200,- €
  • einer Diskothek (Zuschlag bei erstmaliger Eröffnung)             1.200,- €.

Für die Erteilung

  • einer Stellvertretungserlaubnis  220,- €
  • einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis 140,- € pro Monat
  • einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis 60 € pro Monat.

Quelle: Stadt Rinteln

Amt 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

Formulare

  • Gaststättenerlaubnis -Antrag

    Antragsformular für eine Gaststättenerlaubnis

    Quelle: Stadt Rinteln

top