Leistungsbeschreibung
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach § 1 des Heilpraktikergesetzes – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Quelle: Stadt Rinteln
Was sollte ich noch wissen?
Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis wird zusammen mit den unten genannten Unterlagen über das Gesundheitsamt des Landkreises Schaumburg an den Gutachterausschuss beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Lüneburg, weitergeleitet. Von dort erfolgt die Bekanntgabe des Prüfungstermins.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist die Entscheidung des Gutachterausschusses, dass bei Ausübung der Heilkunde durch die Antragstellerin/
den Antragsteller keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, die eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würden.
Hierzu erfolgt durch den Gutachterausschuss eine mündliche Überprüfung der Kenntnisse (Dauer ca. 45 Min.).
Sofern Antragsteller von einer inländischen oder als gleichgestellt anerkannten inländischen Hochschule verliehenen akademischen Grad einer Diplom-Psychologin oder eines Diplom-Psychologen führen dürfen und glaubhaft versichern, ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilkundlich tätig sein zu wollen und eine Zusatz-, Fort- oder Weiterbildung in Psychotherapie nachweisen, werden die Kenntnisse und Fähigkeiten nach Aktenlage durch das Gesundheitsamt durchgeführt.
Quelle: Stadt Rinteln
Erforderliche Unterlagen
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schriftlicher Antrag
mit Angabe der Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar
sind
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kurzgefasster
tabellarischer Lebenslauf
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Geburtsurkunde oder ein
Auszug aus dem Familienbuch der Eltern/ bei Verheirateten auch die
Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten
Familienbuch
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Nachweis über die
Staatsangehörigkeit (Personalausweis/ Reisepass)
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Führungszeugnis nicht
älter als einen Monat, zu beantragen ist dies bei der
Wohnortgemeinde, ggfs. im Bürgerbüro
-
eine eigene Erklärung
darüber, ob gegen den Antragsteller ein gerichtliches
Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren
anhängig ist oder war
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eine ärztliche
Bescheinigung, nicht älter als einen Monat, wonach keine
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller wegen eines
körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder
körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung
des Berufs als Heilpraktiker erforderliche Eignung
fehlt
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eine eigene Erklärung,
ob und ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach
dem Heilpraktikergesetz beantragt wurde
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schriftliche Angabe, wo
die heilpraktische Tätigkeit ausgeübt werden soll
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ein Nachweis darüber,
dass mindestens ein Hauptschulabschluss erworben wurde
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ggf. Nachweise und
Zeugnisse über Tätigkeiten sowie Ausbildungs- und
Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Heilkunde oder anderen
Gebieten
Unterlagen sind 4-fach
einzureichen, davon eine Ausfertigung mit beglaubigten
Kopien
Wenn hier die
Originalunterlagen bei Antragsabgabe zur Einsicht vorgelegt werden,
ist eine beglaubigte Ausfertigung nicht notwendig.
Quelle: Stadt Rinteln
Kosten
280,- Euro
zzgl. der Kosten für die
Überprüfung beim Gutachterausschuss und Auslagen des
Gesundheitsamtes
Quelle: Stadt Rinteln
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Klosterstraße 19
31737 Rinteln
Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr