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Heilpraktikererlaubnis

Leistungsbeschreibung

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach § 1 des Heilpraktikergesetzes

Quelle: Stadt Rinteln

Was sollte ich noch wissen?

Der Antrag wird zusammen mit den unten genannten Unterlagen über das Gesundheitsamt des Landkreises Schaumburg an den Gutachterausschuss beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Lüneburg, weitergeleitet. Von dort erfolgt die Bekanntgabe des Prüfungstermins.
 
Die Erteilung der Erlaubnis ist von der erfolgreich absolvierten Prüfung vor dem Gutachterausschuss des Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Lüneburg, abhängig.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.

Die Ablegung der mündlichen Prüfung setzt die erfolgreiche schriftliche Prüfung voraus.

Quelle: Stadt Rinteln

Erforderliche Unterlagen

-          schriftlicher Antrag mit Angabe der Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind
-          kurzgefasster tabellarischer Lebenslauf
-          Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern/ bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch
-          ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Personalausweis/ Reisepass)
-          ein Führungszeugnis nicht älter als einen Monat, zu beantragen ist dies bei der Wohnortgemeinde, ggfs. im Bürgerbüro
-          eine Erklärung darüber, ob gegen den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder war
-          eine ärztliche Bescheinigung, nicht älter als einen Monat, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt
-          eine Erklärung, ob und ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt wurde
-          schriftliche Angabe, wo die heilpraktische Tätigkeit ausgeübt werden soll
-          ein Nachweis darüber, dass mindestens ein Hauptschulabschluss erworben wurde
-          ggf. Nachweise und Zeugnisse über Tätigkeiten sowie Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Heilkunde oder anderen Gebieten

Unterlagen sind dreifach einzureichen, davon eine Ausfertigung mit beglaubigten Kopien
 
Wenn hier die Originalunterlagen bei Antragsabgabe zur Einsicht vorgelegt werden, ist eine beglaubigte Ausfertigung nicht notwendig.

Quelle: Stadt Rinteln

Kosten

280,- Euro
zzgl. der Kosten für die Überprüfung beim Gutachterausschuss und Auslagen des Gesundheitsamtes

Quelle: Stadt Rinteln

Amt 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

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