Leistungsbeschreibung
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach § 1 des Heilpraktikergesetzes
Quelle: Stadt Rinteln
Was sollte ich noch wissen?
Der Antrag wird zusammen mit den unten genannten Unterlagen über das Gesundheitsamt des Landkreises Schaumburg an den Gutachterausschuss beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Lüneburg, weitergeleitet. Von dort erfolgt die Bekanntgabe des Prüfungstermins.
Die Erteilung der Erlaubnis ist von der erfolgreich absolvierten Prüfung vor dem Gutachterausschuss des Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Lüneburg, abhängig.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.
Die Ablegung der mündlichen Prüfung setzt die erfolgreiche schriftliche Prüfung voraus.
Quelle: Stadt Rinteln
Erforderliche Unterlagen
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schriftlicher Antrag
mit Angabe der Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar
sind
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kurzgefasster
tabellarischer Lebenslauf
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Geburtsurkunde oder ein
Auszug aus dem Familienbuch der Eltern/ bei Verheirateten auch die
Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten
Familienbuch
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ein Nachweis über die
Staatsangehörigkeit (Personalausweis/ Reisepass)
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ein Führungszeugnis
nicht älter als einen Monat, zu beantragen ist dies bei der
Wohnortgemeinde, ggfs. im Bürgerbüro
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eine Erklärung darüber,
ob gegen den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder
ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder
war
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eine ärztliche
Bescheinigung, nicht älter als einen Monat, wonach keine
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller wegen eines
körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder
körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung
des Berufs als Heilpraktiker erforderliche Eignung
fehlt
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eine Erklärung, ob und
ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem
Heilpraktikergesetz beantragt wurde
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schriftliche Angabe, wo
die heilpraktische Tätigkeit ausgeübt werden soll
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ein Nachweis darüber,
dass mindestens ein Hauptschulabschluss erworben wurde
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ggf. Nachweise und
Zeugnisse über Tätigkeiten sowie Ausbildungs- und
Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Heilkunde oder anderen
Gebieten
Unterlagen sind
dreifach einzureichen, davon eine Ausfertigung mit beglaubigten
Kopien
Wenn hier die
Originalunterlagen bei Antragsabgabe zur Einsicht vorgelegt werden,
ist eine beglaubigte Ausfertigung nicht notwendig.
Quelle: Stadt Rinteln
Kosten
280,- Euro
zzgl. der Kosten für die
Überprüfung beim Gutachterausschuss und Auslagen des
Gesundheitsamtes
Quelle: Stadt Rinteln
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Klosterstraße 19
31737 Rinteln
Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr