Zur Checkliste hinzufügen | Checkliste anzeigen | Checkliste löschen

Privatkliniken

Leistungsbeschreibung

Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Betreiben von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken gemäß § 30 Gewerbeordnung.

Quelle: Stadt Rinteln

Was sollte ich noch wissen?

Die Erlaubnis ist personen- und raumgebunden.
 
Die Zuverlässigkeit des Unternehmers in Beziehung auf die Leitung oder Verwaltung der Anstalt, die Gewährleistung ausreichender medizinischer und pflegerischer Versorgung der Patienten, die Erfüllung der gesundheitsrechtlichen Anforderungen an die baulichen und sonstigen Einrichtungen und die Eignung der örtlichen Lage ist Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis.
 

Quelle: Stadt Rinteln

Erforderliche Unterlagen

schriftlicher, formloser Antrag (in 3facher Ausfertigung)
-           maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Anstalt (3-fach)
-           Lageplan (3-fach)
-           Betriebsbeschreibung (3-fach) 
-           Beschreibung der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Patienten (hierbei ist neben der Aufgabenstellung der Anstalt u. a. auf folgende Dinge einzugehen (ggf. sind entsprechende Nachweise zu erbringen): erforderliche Approbationen, geeignetes ärztliches Personal, Sicherstellung des ärztlichen Dienstes rund um die Uhr, Anbindung der Anstalt an ein Labor, Vorkehrungen für eine Krisenintervention, operative Eingriffe, psychiatrische Behandlungen, medizinisch-technische Ausstattung der Anstalt, entsprechend ausgebildetes Personal)
-           Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister des/ der Antragsteller/s bzw. der Gesellschafter mit der Belegart "0", zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde - Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro
-           steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes

Quelle: Stadt Rinteln

Kosten

380,- bis 5.900,- €, mind. 2.000,- €

Quelle: Stadt Rinteln

Amt 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

top