Leistungsbeschreibung
Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Betreiben von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken gemäß § 30 Gewerbeordnung.
Quelle: Stadt Rinteln
Was sollte ich noch wissen?
Die Erlaubnis ist personen- und raumgebunden.
Die Zuverlässigkeit des Unternehmers in Beziehung auf die Leitung oder Verwaltung der Anstalt, die Gewährleistung ausreichender medizinischer und pflegerischer Versorgung der Patienten, die Erfüllung der gesundheitsrechtlichen Anforderungen an die baulichen und sonstigen Einrichtungen und die Eignung der örtlichen Lage ist Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis.
Quelle: Stadt Rinteln
Erforderliche Unterlagen
schriftlicher,
formloser Antrag (in 3facher Ausfertigung)
-
maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Anstalt
(3-fach)
-
Lageplan (3-fach)
-
Betriebsbeschreibung (3-fach)
-
Beschreibung der medizinischen und pflegerischen Versorgung der
Patienten (hierbei ist neben der
Aufgabenstellung der Anstalt u. a. auf folgende Dinge einzugehen
(ggf. sind entsprechende Nachweise zu erbringen): erforderliche
Approbationen, geeignetes ärztliches Personal, Sicherstellung des
ärztlichen Dienstes rund um die Uhr, Anbindung der Anstalt an ein
Labor, Vorkehrungen für eine Krisenintervention, operative
Eingriffe, psychiatrische Behandlungen, medizinisch-technische
Ausstattung der Anstalt, entsprechend ausgebildetes
Personal)
-
Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister des/ der
Antragsteller/s bzw. der Gesellschafter mit der Belegart "0", zu
beantragen bei der Wohnsitzgemeinde - Einwohnermeldeamt/
Bürgerbüro
-
steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Quelle: Stadt Rinteln
Kosten
380,- bis 5.900,- €, mind. 2.000,-
€
Quelle: Stadt Rinteln
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Klosterstraße 19
31737 Rinteln
Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr