Leistungsbeschreibung
Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis, die sog. "Reisegewerbekarte".
Unter Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, z. B. "fliegende Händler" oder Standinhaber auf privaten Märkten, Haustürgeschäfte.
Auch der im Reisegewerbe unselbständig Tätige benötigt eine eigene Reisegewerbekarte. Unter das Reisegewerbe fällt auch die selbständige Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart.
Ein Reisegewerbe (§ 55 der GewO) betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren oder Leistungen anbietet oder Bestellungen auf sie aufnimmt oder unterhaltende Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Für Tätigkeiten von deutschen Firmen- und Handelsvertretern im Ausland kann eine Gewerbelegitimationskarten nach § 55b Abs. 2 Gewerbeordnung ausgestellt werden.
Quelle: Stadt Rinteln
Was sollte ich noch wissen?
Die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers wird im Antragsverfahren überprüft.
Quelle: Stadt Rinteln
Erforderliche Unterlagen
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schriftlicher Antrag (Formular)
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Lichtbild
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Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister der
Belegart 0", zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde -
Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro
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steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes
Quelle: Stadt Rinteln
Kosten
Gebühren:
unbefristete Reisegewerbekarte: 300 €,
Befristung 1 Jahr 100 €,
Befristung 2 Jahre 130 €,
Sofern bei Ablauf der Befristung
eine unbefristete Reisegewerbekarte beantragt wird, ist nur die
Differenzgebühr zu 300 €, d.h. 200 € bzw. 170 € zu
entrichten.
Gewerbelegitimationskarte: 200
€
Quelle: Stadt Rinteln
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Klosterstraße 19
31737 Rinteln
Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr