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Reisegewerbekarten

Leistungsbeschreibung

Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis, die sog. "Reisegewerbekarte".
 
Unter Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, z. B. "fliegende Händler" oder Standinhaber auf privaten Märkten, Haustürgeschäfte.
Auch der im Reisegewerbe unselbständig Tätige benötigt eine eigene Reisegewerbekarte. Unter das Reisegewerbe fällt auch die selbständige Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart.
 
Ein Reisegewerbe (§ 55 der GewO) betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren oder Leistungen anbietet oder Bestellungen auf sie aufnimmt oder unterhaltende Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
 
Die Reisegewerbekarte gilt für das gesamte Bundesgebiet.
 
Für Tätigkeiten von deutschen Firmen- und Handelsvertretern im Ausland kann eine Gewerbelegitimationskarten nach § 55b Abs. 2 Gewerbeordnung ausgestellt werden.

Quelle: Stadt Rinteln

Was sollte ich noch wissen?

Die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers wird im Antragsverfahren überprüft.

Quelle: Stadt Rinteln

Erforderliche Unterlagen

-           schriftlicher Antrag (Formular)
-           Lichtbild
-           Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 0", zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde - Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro
-           steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Quelle: Stadt Rinteln

Kosten

Gebühren:
unbefristete Reisegewerbekarte: 300 €,
Befristung 1 Jahr 100 €,
Befristung 2 Jahre 130 €,
 
Sofern bei Ablauf der Befristung eine unbefristete Reisegewerbekarte beantragt wird, ist nur die Differenzgebühr zu 300 €, d.h. 200 € bzw. 170 € zu entrichten.
 
Gewerbelegitimationskarte: 200 €

Quelle: Stadt Rinteln

Amt 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

Formulare

  • Reisegewerbekarte - Antrag auf Erteilung

    Quelle: Stadt Rinteln

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