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Treten Tatsachen ein, die einen Widerruf der Gaststättenerlaubnis rechtfertigen, in der Regel die persönliche Unzuverlässigkeit, wird von hier ein Widerrufsverfahren eingeleitet, in dem die Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers erneut geprüft wird.
Das Widerrufsverfahren wird auf Antrag einer öffentlichen Stelle oder Organisation eingeleitet oder wenn die Erlaubnisbehörde Kenntnis von der Unzuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers erlangt.
Quelle: Stadt Rinteln
Die Gebühren für das Widerrufsverfahren belaufen sich auf 300,-- Euro und sind vom Erlaubnisinhaber zu tragen.
Quelle: Stadt Rinteln