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Gefahrenabwehr

Leistungsbeschreibung

Bearbeitung von angezeigten Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Verordnung zur Allgemeinen Gefahrenabwehr in der Stadt Rinteln (z. B. Lärmbelästigung durch Gartengeräte, nicht ordnungsgemäße Hundehaltung etc.).

Anzeigen sollten grundsätzlich in schriftlicher Form mit detaillierter Zeit- und Ortsangabe der Zuwiderhandlung erfolgen.

Quelle: Stadt Rinteln

Quelle: Stadt Rinteln

Amt 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

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