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Bearbeitung von angezeigten Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Verordnung zur Allgemeinen Gefahrenabwehr in der Stadt Rinteln (z. B. Lärmbelästigung durch Gartengeräte, nicht ordnungsgemäße Hundehaltung etc.).
Anzeigen sollten grundsätzlich in schriftlicher Form mit detaillierter Zeit- und Ortsangabe der Zuwiderhandlung erfolgen.
Quelle: Stadt Rinteln
Quelle: Stadt Rinteln