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Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb von Treibladungsmitteln für Vorder- und Wiederladerschützen.
Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Teilnahme an einem Fachlehrgang nach dem Sprengstoffgesetz.
Quelle: Stadt Rinteln
Bearbeitung von Anzeigen zur Durchführung von Feuerwerken.
Bearbeitung von angezeigten Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes.
Anzeigen haben grundsätzlich in schriftlicher Form mit Angabe des Anzeigenden sowie detailierten Zeit- und Ortsangaben zu erfolgen.
Quelle: Stadt Rinteln
Vorzulegen sind die gem. Sprengstoffgesetz fallspezifisch erforderlichen Nachweise.
Quelle: Stadt Rinteln
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes
Quelle: Stadt Rinteln