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Rechnungsprüfung

Leistungsbeschreibung

Das Rechnungsprüfungsamt steht in der jahrhundertelangen Tradition der Öffentlichen Finanzkontrolle. Schon 1615 wurden bei uns in der „Schauenburgischen Policey-Ordnung, XLII. Capitel" Bestimmungen über die Prüfung des ordnungsgemäßen Umgangs mit den städtischen Geldern und Vermögenswerten getroffen. Letzter Stand der Nachfolgeregelungen dazu ist der vierte Abschnitt des ab 1. November 2011 geltenden Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind die Prüfung der Einhaltung der Haushaltspläne, der Jahresabschlüsse und der Zahlungsabwicklung sowie der Auftragsvergaben durch die Stadt. Auch hat es die Verantwortung für die Jahresabschlussprüfungen der städtischen Eigenbetriebe und Eigengesellschaften (z. B. Abwasserbetrieb, GVS); damit werden dann aber Wirtschaftsprüfer beauftragt. Ab dem Haushaltsjahr 2013 ist zusätzlich ein konsolidierter Jahresabschluss zu prüfen, der die Zahlen aller vorgenannten Jahresabschlüsse zwecks Übersicht über die gesamte Finanzlage des „Konzern Stadt" zusammenfasst.

Im Einzelnen ergeben sich die Zuständigkeiten und Aufgaben aus den §§ 155 bis 158 des NKomVG und der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Rinteln.

 

 

Quelle: Stadt Rinteln

Rechtsgrundlage

Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Stadt Rinteln -Rechnungsprüfungsamt-
Klosterstr.19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

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