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Rentenangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.

Quelle: Bundesland Niedersachsen

An wen muss ich mich wenden?

Ihren Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Sie am besten bei

  • den Rentenversicherungsträgern,
  • ihren Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter) oder
  • dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versicherungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Diese stellen auch die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.

Aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Spezielle(r) Hinweis(e) für Einheitsgemeinde Rinteln

Rentenberatung:

Ratsuchende können einen Termin unter der Telefon-Nummer 05151/94780 vereinbaren.


Quelle: Bundesland Niedersachsen

Spezielle(r) Hinweis(e) für Einheitsgemeinde Rinteln

Rentenberatung:

Im Rahmen von Kooperationsberatungsstunden finden im Rathaus, Klosterstraße 20, Zi.-Nr. 444, 4. Etage, Rinteln,  Sprechtage für BfA- und LVA-Versicherte statt.
Die Beratung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

 

Ratsuchende können einen Termin unter der Telefon-Nummer 05151/94780 vereinbaren. Es sind ein gültiger Personalausweis und die entsprechenden Rentenpapiere mitzubringen.

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Rentenberatung:

Ratsuchende können einen Termin unter der Telefon-Nummer 05151/94780 vereinbaren.


Quelle: Stadt Rinteln

Was sollte ich noch wissen?

Eine Rentenzahlung erfolgt derzeit in der Regel ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze).  Ab 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Kosten

Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Amt 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

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