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Veranstaltungen - Schankerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes kann aus besonderem Anlaß der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Quelle: Stadt Rinteln

Ein besonderer Grund im Sinne des § 12 Gaststättengesetz liegt dann vor, wenn die gastronomische Betätigung nur eine untergeordnete Folge eines anderen eigenständigen Ereignisses ist. Veranstaltungen, bei denen kein derartiger Anlass gegeben ist, sind nicht gestattungsfähig. Zur Beurteilung des Einzelfalles ist daher eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung erforderlich.

Quelle: Stadt Rinteln

Erforderliche Unterlagen

Mit der Zubereitung und Abgabe von Speisen dürfen nur Personen beauftragt werden, die eine Teilnahmegescheinigung über eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nachweisen, oder durch ein gültiges Gesundheitszeugnis (bei einmaligen Veranstaltungen reicht auch ein ärztliches Attest) nachweisen, dass sie frei von ansteckenden und/oder ekelerregenden Krankheiten sind.

Quelle: Stadt Rinteln

Kosten

pro Stand
Teilerlaubnis 45,00 € bis zu zwei Tagen, jeder weitere Tag 12,00 €

für Zeltbetriebe
bis 300 m² 170,00 € bis zu 4 Tagen, jeder weitere Tag 45,00 €
über 300 m² 270,00 € bis zu 4 Tagen, jeder weitere Tag 55,00 €
Kleinere Zelte bis 100 m² werden nicht berücksichtigt, wenn sie lediglich als Unterstand dienen.

Ermäßigungen:
Bei Veranstaltungen mit mehreren Ständen oder Zelten wird die Gebühr entsprechend der Art und Anzahl berechnet. Bei gemeinsamer Antragstellung wird anschließend ein Rabatt von 25% abgezogen.
Die Gebühr für gemeinnützige Vereine und vergleichbare Organisationen, die sich nicht kommerzieller Schankbetriebe bedienen, wird sofern dies im Antrag vermerkt ist auf 50% ermäßigt.

Quelle: Stadt Rinteln

Amt 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

Formulare

  • Gaststättengewerbe - Antrag auf vorübergehende Gestattung § 12 GastG

    Antrag auf vorübergehende Gestattung eines Gaststättengewerbes gem. § 12 des Gaststättengesetzes (Schankerlaubnis)

    Quelle: Stadt Rinteln

  • Vorübergehenden Gestattung - Erläuterungen

    Quelle: Stadt Rinteln

  • Vorübergehenden Gestattung - Hinweise

    Quelle: Stadt Rinteln

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