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Kirchenaustritt

Leistungsbeschreibung

Ein Kirchenaustritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Voraussetzungen:
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Die Austrittserklärung muß persönlich abgegeben werden.

Quelle: Bundesland Niedersachsen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Was sollte ich noch wissen?

Mit der Beurkundung des Kirchenein- oder -austritts können Sie die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei der für Sie zuständigen Stelle vornehmen lassen.
Damit ein Kirchenein- oder -austritt im Lohnsteuerabzugsverfahren des Jahres 2011 berücksichtigt werden kann, ist dieser auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 (die auch für das Jahr 2011 gültig ist) oder der Ersatzbescheinigung 2011 durch Ihr Wohnsitzfinanzamt zu vermerken.

Bitte wenden Sie sich zur Änderung des Lohnsteuerkarteneintrags an das Finanzamt.

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Finanzministerium; aktualisiert am 12.01.2012

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde

Quelle: Bundesland Niedersachsen

Rechtsgrundlage

  • Quelle: Bundesland Niedersachsen

Standesamt (Personenstandswesen)

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Marktplatz 7
31737 Rinteln

Montag, Dienstag und Mittwoch 09.00 Uhr - 12.30 Uhr
und 14.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.30 Uhr
und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 12.30 Uhr


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