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Zuständig für die Anmietung der Dorfgemeinschaftshäuser bzw. Mehrzweckhallen sind die VerwaltungsstellenleiterInnen in den jeweiligen Ortsteilen. Dorfgemeinschaftshäuser bzw. Mehrzweckhallen gibt es in folgenden Ortschaften der Stadt Rinteln: Engern, Exten, Hohenrode, Schaumburg, Strücken, Uchtdorf und Volksen.
Quelle: Stadt Rinteln
Die für die Benutzung der Räumlichkeiten zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung.
Quelle: Stadt Rinteln