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Dorfgemeinschaftshäuser - Allgemeine Auskunft

Leistungsbeschreibung

Zuständig für die Anmietung der Dorfgemeinschaftshäuser bzw. Mehrzweckhallen sind die VerwaltungsstellenleiterInnen in den jeweiligen Ortsteilen. Dorfgemeinschaftshäuser bzw. Mehrzweckhallen gibt es in folgenden Ortschaften der Stadt Rinteln: Engern, Exten, Hohenrode, Schaumburg, Strücken, Uchtdorf und Volksen.

Quelle: Stadt Rinteln

Kosten

Die für die Benutzung der Räumlichkeiten zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung.

Quelle: Stadt Rinteln

Themenbezogener Link

Amt 40 - Amt für Schulen, Sport, Stadtmarketing und Tourismus

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
        Do. 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Zuständig

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