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Die Stadt Rinteln betreibt die Festplätze "Auf dem Steinanger" und "Am Weseranger" als öffentliche Einrichtungen.
Der auf den Festplätzen geduldete öffentliche Parkverkehr wird während der Dauer einer von der Stadt Rinteln erlaubten Veranstaltung eingeschränkt bzw. untersagt.
Erlaubnisanträge sind mit Angaben über Art und Dauer der Veranstaltung sowie des Platzbedarfs spätestens 1 Monat vor Beginn bei der Stadt Rinteln zu stellen.
Gebühren: siehe Benutzungs- und Gebührensatzung für die Festplätze der Stadt Rinteln
Quelle: Stadt Rinteln
Quelle: Stadt Rinteln