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Vergabe der Festplätze „Am Weseranger“ und „Am Steinanger“ nach Maßgabe der Benutzungs- und –Gebührensatzung für die Festplätze der Stadt Rinteln.
Quelle: Stadt Rinteln
Je nach Art der Veranstaltung ist ggf. eine gültige Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Quelle: Stadt Rinteln
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der Stadt Rinteln.
Quelle: Stadt Rinteln
Quelle: Stadt Rinteln