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Ladenöffnung

Anträge / Formulare

Beschreibung

In Niedersachsen wird die Öffnung der Verkaufsstellen seit dem 01.04.2007 durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) geregelt:  

 

  • Grundsatz:: montags – samstags von 0-24 Uhr  

                     sonntags geschlossen  

  •  

  • 4 verkaufsoffene Sonntage für die Dauer von 5 Stunden  

   (ausgenommen Karfreitag, Ostersonn- und –montag, Himmelfahrt, Pfingstsonn- u. –montag,    Volkstrauer- und Totensonntag, Adventssonntage, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag)

 

In Rinteln sind die Sonntage aus Anlass der Rintelner Frühjahrs- und Herbstmesse verkaufsoffen, zwei weitere Sonntage können auf Antrag der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstellen eines Ortsbereiches oder einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung als verkaufsoffene Sonntage genehmigt werden.  

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  • Regelung an Sonn- und Feiertagen  

 

24 Stunden

Apotheken, Tankstellen (für den Verkauf von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Waren des täglichen Kleinbedarfs), Bahnhöfe/Flug-/Fährhafen (eingeschränktes Sortiment), andere Verkaufsstellen für den Verkauf von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse. 

8 Stunden

Ausnahme: Karfreitag, 1. Weihnachtsfeiertag 

Kur- und Erholungsorte, anerkannte Ausflugsorte, Wallfahrtsorte für den Verkauf von Waren des tägl. Kleinbedarfs, Bekleidungsartikel, Schmuck, Devotionalien, Waren, die für den Ort kennzeichnend sind  

3 Stunden (außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten)

Hofläden, Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem täglichen Sortiment auf den täglichen Kleinbedarf (§ 2 Abs. 2 NLöffVZG) ausgerichtet sind.

 

An den Verkaufsstellen sind die Öffnungszeiten außen gut sichtbar anzubringen.

 

Teilbereiche der Rintelner Innenstadt, u.a. Markt- und Kirchplatz und die Fußgängerzone sind als Ausflugsort anerkannt.

Quelle: Stadt Rinteln

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Amt 32 - Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Klosterstraße 19
31737 Rinteln

Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 15.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr


Zuständig

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