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In Niedersachsen wird die Öffnung der Verkaufsstellen seit dem 01.04.2007 durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) geregelt:
sonntags geschlossen
(ausgenommen Karfreitag, Ostersonn- und –montag, Himmelfahrt, Pfingstsonn- u. –montag, Volkstrauer- und Totensonntag, Adventssonntage, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag)
In Rinteln sind die Sonntage aus Anlass der Rintelner Frühjahrs- und Herbstmesse verkaufsoffen, zwei weitere Sonntage können auf Antrag der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstellen eines Ortsbereiches oder einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung als verkaufsoffene Sonntage genehmigt werden.
24 Stunden
Apotheken, Tankstellen (für den Verkauf von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Waren des täglichen Kleinbedarfs), Bahnhöfe/Flug-/Fährhafen (eingeschränktes Sortiment), andere Verkaufsstellen für den Verkauf von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse.
8 Stunden
Ausnahme: Karfreitag, 1. Weihnachtsfeiertag
Kur- und Erholungsorte, anerkannte Ausflugsorte, Wallfahrtsorte für den Verkauf von Waren des tägl. Kleinbedarfs, Bekleidungsartikel, Schmuck, Devotionalien, Waren, die für den Ort kennzeichnend sind
3 Stunden (außerhalb der
ortsüblichen Gottesdienstzeiten)
Hofläden, Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem täglichen Sortiment auf den täglichen Kleinbedarf (§ 2 Abs. 2 NLöffVZG) ausgerichtet sind.
An den Verkaufsstellen sind die Öffnungszeiten außen gut sichtbar anzubringen.
Teilbereiche der Rintelner Innenstadt, u.a. Markt- und Kirchplatz und die Fußgängerzone sind als Ausflugsort anerkannt.
Quelle: Stadt Rinteln