Der TÜV Nord hat mitgeteilt, dass für die Hauptuntersuchung landwirtschaftlicher Zugmaschinen gemäß § 29 StVZO folgende Termine in Rinteln vorgesehen sind:
Die Sonderregelung gilt ausschließlich für landwirtschaftliche Zugmaschinen; es ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich.
Es können auch Zugmaschinen vorgeführt werden, deren Plakette erst später, zur Zeit der Feldbestellung oder Ernte, ungültig wird. Weiter ist es auch zulässig, ein solches Fahrzeug auch vorzeitig zur Hauptuntersuchung vorzustellen.