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Öffnungszeit
- vormittags von 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Die Stadt Rinteln unterhält für die in ihrem Gebiet wohnenden Kinder in den Ortsteilen Engern, Exten, Goldbeck, Hohenrode, Möllenbeck, Krankenhagen und Rinteln Kindertagesstätten und im Ortteil Rinteln zusätzlich einen Kinderhort als Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne des § 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1999 (Nds. GVBl. S. 308).
Die Tageseinrichtungen für Kinder sind öffentliche Einrichtungen gem. § 8 NGO.
Sofern und solange ein entsprechender Bedarf besteht, kann von diesen Öffnungszeiten abgewichen werden.
Die Aufnahme der Kinder in Kindertagesstätten erfolgt vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung, im Hort von der Einschulung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Quelle: Stadt Rinteln
Der Kindergarten wird in den Sommerferien für die Dauer von 2 Wochen geschlossen; im Bedarfsfall wird ein Notdienst eingerichtet. Der Bedarf ist schriftlich anzumelden.
Quelle: Stadt Rinteln
Für den Besuch der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rinteln werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebühren werden nach dem monatlichen Einkommen des/der Gebührenpflichtigen und der zu deren/dessen Haushalt gehörenden Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder gestaffelt festgesetzt. Der Rat entscheidet alljährlich darüber, ob und ggf. in welchem Umfang die Gebühren an die Entwicklung der Betriebskosten angepasst werden.
Quelle: Stadt Rinteln
Mit diesem Leitbild werden die verschiedenen Angebote der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rinteln, der freien Träger und der Kirchengemeinden zusammen gefasst.
Ermächtigung zum Einzug folgender Forderungen: Grundbesitzabgabe, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Sondernutzungsgebühr, Hundesteuer, Kinderspielkreisgebühr, Kindergartengebühr, Kinderhortgebühr, Kosten für Mittagsmahlzeiten
Quelle: Stadt Rinteln
Quelle: Stadt Rinteln
Quelle: Stadt Rinteln