Mo.- Fr. 07.30 bis 13.30 Uhr
Ermächtigung zum Einzug folgender Forderungen: Grundbesitzabgabe, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Sondernutzungsgebühr, Hundesteuer, Kinderspielkreisgebühr, Kindergartengebühr, Kinderhortgebühr, Kosten für Mittagsmahlzeiten
Quelle: Stadt Rinteln
Quelle: Stadt Rinteln
Quelle: Stadt Rinteln