Vorrangiger Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung, Erziehung und Integration von Kindern und Jugendlichen.
Weitere Zwecke der Stiftung sind die Förderung
Förderbedingungen:
Die Vergabe der Stiftungsmittel erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Die Empfänger sind verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung nachzuweisen.
Gefördert werden können nur Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Rinteln.
Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht.
Die Stiftungszwecke werden erfüllt durch Vorhaben und Maßnahmen, die mit finanziellen Mitteln, Ehrenpreisen und Sachmitteln unterstützt werden. Der Zweck wird grundsätzlich verwirklicht durch die Unterstützung von Körperschaften, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen.