Bauabnahme
Die Stadt Rinteln ist Untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Bauaufsichtsbehörde kann in der Baugenehmigung Bauabnahmen anordnen.
Bauabnahmen dienen der Feststellung, ob eine Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entsprechend durchgeführt worden ist.
Der Bauherr hat rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, wann die Voraussetzungen für die Abnahmen gegeben sind.
R o h b a u a b n a h m e:
Bei Baumaßnahmen mit erhöhten bautechnischen Anforderungen kann die Bauaufsichtsbehörde eine Rohbauabnahme anordnen. Diese Abnahme beinhaltet die Überprüfung der baulichen Anlagen nach Fertigstellung der tragenden Teile, der Schornsteine, der Brandwände und der Dachkonstruktion während der Baudurchführung.
S c h l u s s a b n a h m e:
In der Baugenehmigung wird die Schlussabnahme angeordnet für Baumaßnahmen mit besonderen bautechnischen Anforderungen, wie z.B. bei gewerblichen Anlagen, Bauten mit besonderen Brandschutz- oder Sicherheitsanforderungen.
Der Schlussabnahmeschein wird nach Fertigstellung der baulichen Anlage durch die Bauaufsichtsbehörde ausgestellt, wenn die an das Bauvorhaben gestellten Anforderungen erfüllt sind und keine Mängel festgestellt werden.
Ausser den Rohbau- und Schlussabnahmen kann in der Baugenehmigung die Abnahme bestimmter Bauteile angeordnet werden.
Der Bauherr oder die Bauherrin hat dem Bauamt der Stadt Rinteln rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, wann die Voraussetzungen für die Bauabnahme gegeben sind.
Für Bauabnahmen ist die Stadt Rinteln als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Eine schriftliche Mitteilung ist erforderlich.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).
Die Gebühr für eine Rohbau- bzw. Schlussabnahme wird in einem Kostenbescheid festgesetzt.