Bauabnahme
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Die Stadt Rinteln ist Untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Bauaufsichtsbehörde kann in der Baugenehmigung Bauabnahmen anordnen.
Bauabnahmen dienen der Feststellung, ob eine Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entsprechend durchgeführt worden ist.
Der Bauherr hat rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, wann die Voraussetzungen für die Abnahmen gegeben sind.
R o h b a u a b n a h m e:
Bei Baumaßnahmen mit erhöhten bautechnischen Anforderungen kann die Bauaufsichtsbehörde eine Rohbauabnahme anordnen. Diese Abnahme beinhaltet die Überprüfung der baulichen Anlagen nach Fertigstellung der tragenden Teile, der Schornsteine, der Brandwände und der Dachkonstruktion während der Baudurchführung.
S c h l u s s a b n a h m e:
In der Baugenehmigung wird die Schlussabnahme angeordnet für Baumaßnahmen mit besonderen bautechnischen Anforderungen, wie z.B. bei gewerblichen Anlagen, Bauten mit besonderen Brandschutz- oder Sicherheitsanforderungen.
Der Schlussabnahmeschein wird nach Fertigstellung der baulichen Anlage durch die Bauaufsichtsbehörde ausgestellt, wenn die an das Bauvorhaben gestellten Anforderungen erfüllt sind und keine Mängel festgestellt werden.
Ausser den Rohbau- und Schlussabnahmen kann in der Baugenehmigung die Abnahme bestimmter Bauteile angeordnet werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Gebühr für eine Rohbau- bzw. Schlussabnahme wird in einem Kostenbescheid festgesetzt.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung