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Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • ausgefülltes amtliches Antragsformular
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Quelle: Stadt Rinteln

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung (BauGO) erhoben.

Quelle: Stadt Rinteln

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen