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Baulastenauskunft

Jede Baulast wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen, welches von der Stadt Rinteln als untere Bauaufsichtsbehörde geführt wird. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.

Quelle: Stadt Rinteln

Jede Baulast wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen, welches von der Stadt Rinteln als untere Bauaufsichtsbehörde geführt wird. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.

Quelle: Stadt Rinteln

Für eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darzulegen.

Quelle: Stadt Rinteln

Einsichtnahme und Auskünfte aus dem Bualastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erstellung von Auszügen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

Quelle: Stadt Rinteln

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Quelle: Stadt Rinteln