Bauvoranfrage
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Zur Klärung von Fragen bezüglich der Bebaubarkeit von Grundstücken kann eine formlose Bauvoranfrage Klarheit bringen.
Diese ist bei der Stadt Rinteln als Untere Bauaufsichtbehörde einzureichen.
Ohne aufwändige Planarbeit und ohne Inanspruchnahme eines Entwurfsverfasser werden je nach Fragestellung in einem Bauvorbescheid Aussagen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens getroffen.
Der Bauvorbescheid enthält die Feststellung, dass das zur Prüfung gestellte Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht - jedoch beschränkt auf einzelne Punkte, die selbstständig beurteilt werden können.
Die umfassende Beurteilung erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.
Der Bauvorbescheid gibt das Bauvorhaben noch nicht zur Ausführung frei; er wird ungültig, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach seiner Erteilung der Bauantrag gestellt wird.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.
Der Bauvoranfrage sind alle Unterlagen, die zur Beurteilung der Zulässigkeit des beabsichtigten Vorhabens notwendig sind, beizufügen - mindestens jedoch ein Lageplan, in dem das Bauvorhaben eingetragen ist.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Gebühr ist nach der Baugebührenordnung zu erheben.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung