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Bewohnerparkausweis Erteilung

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

AG Kommunenredaktion

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen