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Denkmalschutz - Fördermittel/Steuervorteile

Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Stadt Rinteln ist Untere Denkmalschutzbehörde.

FÖRDERMITTEL
Für Maßnahmen an Baudenkmalen und erhaltungswürdigen Gebäuden gewährt die Stadt Rinteln Zuwendungen. Entsprechende Anträge sind bei der Denkmalschutzbehörde zu stellen. Die Maßnahmen sind mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

Weiterhin stellt auch das Land Niedersachsen Mittel bereit. Die Anträge zur Gewährung von Landesmitteln erhalten Sie bei der Denkmalschutzbehörde, welche die Anträge an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege weiterleitet.


STEUERVORTEILE
Das Steuerrecht sieht Vergünstigungen für Eigentümer von Kulturdenkmalen vor.

Begünstigt sind nur Maßnahmen, die mit der Denkmalbehörde abgestimmt sind. Die
Begünstigung wird außerdem nur gewährt, wenn die Denkmalbehörde die Höhe der getätigten Aufwendungen, das Vorliegen der „denkmalrechtlichen“ Voraussetzungen und die Höhe der Höhe der öffentlichen Zuschüsse bescheinigt.

Weitere Informationen und den Antrag zur Bescheinigung der Maßnahme erhalten Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Quelle: Stadt Rinteln
  •  Prüfung durch das jeweilige Fachreferat auf Förderfähigkeit
  • Fachliche Beschlussfassung über die Förderung im Qualitätszirkel Zuwendungen
  • Bewilligung nach Prüfung aller Unterlagen
  • Auszahlung
  • Prüfung des Verwendungsnachweises
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • Die Maßnahme muss den fachlichen sowie bau oder denkmalrechtlichen Anforderungen entsprechen (Genehmigung und ggf. weitergehenden fachlichen Auflagen)
  • Förderfähigkeit bestimmt sich nach dem denkmalbedingten Mehraufwand
  • Vereinbarkeit mit dem EUBeihilferecht
  • Daten aus den Antragsunterlagen dürfen gespechert und an zuständige Stellen weitergegeben werden
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
  • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
  • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
  • Ggf. Mitteilung über den Planer
  • Vorhabenzeitraum
  • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
  • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
  • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
  • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
  • Kontodaten
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es gibt keine Frist.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen bzw. der erforderlichen Prüfungstiefe.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung nach § 10 Nds. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) - (Niedersachsen)

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Richtlinie für die Zuweisung für Hausrenovierungen, Sanierungen, Neubauten im Sanierungsgebiet, Gestaltung von Werbeanlagen und sonstige Objekte

Quelle: Stadt Rinteln

Modernisierungsrichtlinie nach Nr.5.3.3 (2) a) R-StBauF Niedersachsen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme

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Quelle: Stadt Rinteln