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Hundehaltung Abmeldung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • ausgefülltes Abmeldeformular
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen keine Gebühren an.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Kommunale Satzung

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Hundesteuer-Abmeldung

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Hundesteuersatzung der Stadt Rinteln (Auszug)

Quelle: Stadt Rinteln