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Hundesteuer Festsetzung

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Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • Kommunale Satzung
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für folgende Forderungen: Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Sondernutzungsgebühr, Hundesteuer

Quelle: Stadt Rinteln

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Hundesteuer-Abmeldung

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen