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Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen