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Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung

Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.

  • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
  • Art der Planung und Ausführung,
  • Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
  • Berichterstattung,
  • abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • formloser Antrag
  • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen keine Gebühren an.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Sofern eine Grabungsgenehmigung erforderlich ist, dürfen Grabungen erst dann ausgeführt werden, wenn eine Grabungsgenehmigung erteilt wurde. 

Quelle: Stadt Rinteln

Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.

Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist in der Regel genehmigungsfrei.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 12.04.2011

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen