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Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung

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Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Lebensbescheinigung kann persönlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Ist die antragstellende Person etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, kann ein formloser Antrag mit den beigefügten erforderlichen Unterlagen in Kopie gestellt werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen