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Meldebescheinigung Erteilung

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Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen