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Öffentlichkeitsarbeit

Leistungsbeschreibung

Kommunale Öffentlichkeitsarbeit vollzieht sich nach den Gemeindeordnungen der Länder in erster Linie in den – grundsätzlich öffentlichen - Sitzungen der kommunalen Vertretungskörperschaften. Darüber hinaus ist aber stetige Öffentlichkeitsarbeit der öffentlichen Hand nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig.

Staatliche Öffentlichkeitsarbeit hat „Zusammenhänge“ offenzulegen, Verständnis für erforderliche Maßnahmen zu wecken“, auch für notwendige unpopuläre Maßnahmen um Verständnis zu werben und manches mehr. Das bedeutet, dass der Stadt eine Art Rechtspflicht obliegt, in eigener Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger stetig mit all den Informationen und Meinungsäußerungen aus dem Rathaus versehen werden.

 

 

Quelle: Stadt Rinteln