A A A

Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

Leichte Sprache aktivieren

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie / Phokomelie / vgl. Funktionseinschränkungen sowie für Blinde Menschen

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Information zur Benutzung des EU-einheitlichen Behindertenparkausweises

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen